Stellungnahmen der DGG
Stellungnahme zum Einsatz von Antidementiva in der Geriatrie

(17.06.2010) Stellungnahme zum Ergänzungsauftrag Rivastigmin-Pflaster des Präsident-elect der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG), Herrn PD Dr. med. Werner Hofmann

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat an der S3-Leitlinie der AWMF mitgewirkt und zum IQWIG-Bericht zu Memantine aus ärztlicher und klinischer Sicht bereits Stellung genommen. Der vorläufige Bericht/ Ergänzungsauftrag zum Rivastigmin-Pflaster und zu Galantamin sieht erneut eine formale, statistische Relevanzschwelle als Maß für eine Nutzenbewertung vor. Aus ärztlicher, klinischer und vor allem geriatrischer Sicht ist eine derartige, bloß formale Relevanzschwelle nicht zu akzeptieren, weil die Variabilität der Krankheitsverläufe mit zunehmendem Lebensalter und mit zunehmender Multimorbidität zunimmt. Als Geriater erkennen wir den "Nutzen" von Metaanalysen, evidenzgestützten Daten und statistischen Analysen nicht nur nicht an, sondern beteiligen uns aktiv z. B. an Leitlinienentwicklungen.

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Stellungnahme zur Bonus-Malus-Regelung im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)

(5. Mai 2006) Gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG), der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM), der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und orthopädische Chirurgie (DGOOC), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), und der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) zur Bonus-Malus-Regelung im Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG)

Am 1. Mai 2006 ist nach heftigen politischen Auseinandersetzungen das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in Kraft getreten. Es soll die Gesetzliche Krankenversicherung jährlich um 1,3 Milliarden Euro entlasten. Vor allem die im Gesetz vorgeschlagene sog. Bonus-Malus-Regelung hat in den letzten Monaten für gesundheitspolitischen Streit gesorgt. „Die Regelung bedeutet im Kern“, wie die Financial Times Deutschland in einem Artikel vom 27.April 2006 („Niedergelassenen Medizinern drohen Strafen“) korrekt beschreibt, „das niedergelassene Ärzte, die einen bestimmten Verordnungsrahmen überschreiten, belangt werden. Sparen Sie dagegen bei ihren Verschreibungen, wird das honoriert.“

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