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18. November 2014

Appell der Satzungskommission: „Ein Scheitern würde Stillstand und Handlungsunfähigkeit bedeuten“

(18.11.2014) Mehr Handlungsspielräume, schnellere Entscheidungen: Rund zwei Jahre lang hat die eigens einberufene Satzungskommission intensiv an der neuen Vereinssatzung der DGG gearbeitet. Nun liegt der neue Entwurf vor und soll im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 2. Dezember 2014 in Hamburg in Kraft treten. Daher appelliert Kommissionsvertreter Dr. Hansjörg Werner an alle DGG-Mitglieder, unbedingt teilzunehmen oder die Stimme an einen Wahlmann zu übertragen. Denn: „Ein erneutes Scheitern würde Stillstand und Handlungsunfähigkeit der DGG bedeuten.“

Kommissionsvertreter Dr. Hansjörg Werner appelliert an alle DGG-Mitglieder, das Vorhaben zu unterstützen: „Die derzeit gültige Satzung muss dringend modernisiert werden, wenn die Gesellschaft handlungsfähig bleiben und sich weiter entwickeln will. Die Erfahrungen von allen bisherigen Mitgliederversammlungen haben gezeigt, dass die in der Satzung vorgeschriebenen Mehrheiten für Änderungsanträge nicht mehr erreicht werden. Damit sind eine Modernisierung der Satzung und  auch die Anpassung an neue gesetzliche Vorschriften wie zum Beispiel zum Erhalt der Gemeinnützigkeit im Jahr 2011 kaum möglich.“

Bei den Punkten, die geändert werden sollen, handelt es sich um § 10 („Mitgliederversammlung“) und § 12 („Auflösung der Gesellschaft“). Sie betreffen das notwendige Quorum, damit eine Wahl oder Abstimmung Gültigkeit erlangt. „Wenn wir diese Änderungen beschließen, wird es der Mitgliederversammlung in Zukunft einfacher möglich, Beschlüsse zu Satzungsänderungen und Anpassungen an neue gesetzliche Regelungen zu fassen“, führt Werner aus.

Kurz vor der erneuten Abstimmung ruft er daher die DGG-Mitglieder auf: „Kommen Sie nach Hamburg! Geben Sie Ihre Stimme persönlich ab und lassen Sie sich die Stimme von Kolleginnen und Kollegen Ihres Vertrauens übertragen, die an der Teilnahme verhindert sind.“ Misslingt die Abstimmung erneut, entwirft Werner ein düsteres Bild: „Ein erneutes Scheitern würde Stillstand und Handlungsunfähigkeit der Fachgesellschaft bedeuten.“

Was genau und warum jetzt? Eine kurze Übersicht:

  1. Das Thema “Quorum” hat eine längere Tradition in der DGG: Die aktuell bestehende Satzung ist noch aus der Gründungszeit der DGG und sieht vor, dass bei Änderungen innerhalb der Gesellschaft immer ein Viertel der Mitglieder abstimmen muss. Hiermit können wir in Zukunft bei 1800 Mitgliedern nicht arbeiten. So können wir keine Beschlüsse in der Mitgliederversammlung fassen.
  2. Deshalb: Das Quorum soll abgeschafft werden.
  3. Welche Veränderungen in Zukunft kommen werden und dann ohne Quorum in der Mitgliederversammlung bestimmt werden können, ist aktuell natürlich nicht vorhersagbar.
  4. Eine erste Abstimmung hierzu ist 2011 in Bad Bramstedt aufgrund des nicht erreichten Quorums sowie formalen Fehlern nicht zustande gekommen.
  5. In Bonn 2012 wurde zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft eine Satzungskommission gebildet.
  6. In Hof 2013 hat die Satzungskommission die juristisch abgestimmten Veränderungen der Satzung vorgestellt.
  7. Bis Halle 2014 sind keine Einsprüche von Mitgliedern hierzu eingegangen. In Halle wurde erneut über die Satzungsänderung abgestimmt. Wieder kam das nötige Quorum (400 Stimmen) nicht zustande. Es wurde aber beschlossen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung am 2.12.14 während der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes durchzuführen und erneut abzustimmen.
  8. An dieses Votum wird sich die DGG halten. Aus diesem Grunde muss jetzt nochmals abgestimmt werden.
  9. Sollte diese Versammlung scheitern gibt es wohl einen weiteren Versuch in Frankfurt 2015.

 

Foto: iStock.com/TommL

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