Vorschlag der DGG zur Neueinordnung des Fachgebietes Geriatrie in die MWBO

(20.6.2011) Gemeinsamer Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG), der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) sowie des Bundesverbandes Geriatrie (ehemals Bundesarbeitsgemeinschaft Klinisch-geriatrischer Einrichtungen) zur Neueinordnung des Fachgebietes Geriatrie in die Musterweiterbildungsordnung der Deutschen Ärzteschaft.

1. Zusätzliche Einordnung der Geriatrie im Abschnitt B der MWBO

Einordnung in 13. Gebiet Innere Medizin nach 13.4 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie als 13.5 „Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie“.

Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Innere Medizin und Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der gemeinsamen Inhalte der Basisweiterbildung.

Weiterbildungszeit:
72 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1,
davon

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und
  • 36 Monate in der Geriatrie, davon
    - 6 Monate Intensivmedizin, die auch während der Basisweiterbildung abgeleistet werden können
    - Davon können 6 Monate in einem anderen altersrelevanten klinischen Fach, z.B.
       - Orthopädie und Unfallchirurgie
       - Neurologie
       - Psychiatrie und Psychotherapie
       - Allgemeinmedizin
       - Physikalische und Rehabilitative Medizin
    abgeleistet werden.
    - mindestens jedoch 24 Monate in der Geriatrie
    - können bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden.

Werden im Gebiet Innere Medizin zwei Facharztkompetenzen erworben, beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.

Weiterbildungsinhalte und Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren werden noch präzisiert (in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen, die gegenwärtig für den Schwerpunkt Geriatrie in Brandenburg und Sachsen-Anhalt definiert sind).

Übergangsbestimmung:
Fachärzte für Innere Medizin und Fachärzte für Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit Zusatzweiterbildung Geriatrie und Tätigkeitsnachweis von mindestens 24 Monaten in einer für Geriatrie weiterbildungsberechtigten Einrichtung können den Antrag auf Anerkennung als Arzt für Innere Medizin und Geriatrie stellen.


2. Änderung der Anforderungen für die Zusatz-Weiterbildung im Abschnitt C der MWBO

Unter der Voraussetzung, dass Geriatrie im Bereich B der MWBO verankert wird

Geriatrie (Zusätzliche Weiterbildung in den Gebieten Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin und Psychiatrie und Psychotherapie) 

Definition:
Die Zusätzliche Weiterbildung Geriatrie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit.
 
Weiterbildungsziel:
Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
 
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung: 
Facharztanerkennung in den Gebieten Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharztanerkennung für Nervenheilkunde.

Weiterbildungszeit:

  • 18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2
    oder
  • mind. 36monatige Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung
  • Basis-Curriculum Geriatrie der DGG (120 h)
  • 3 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 (auch in 4-Wochen-Abschnitten)
  • Nachweis der Qualifikation zur Erstellung von Anträgen zur Rehabilitation nach § 111 SGB V 
  • Dokumentation von 20 geriatrischen Fällen


Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

  • der Symptomatologie und funktionellen Bedeutung von Altersveränderungen sowie Erkrankungen und Behinderungen des höheren Lebensalters
  • geriatrisch diagnostischen Verfahren zur Erfassung organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen
  • Vorbeugung und Erkennung sowie Stadieneinteilung, Indikationsstellung und prognostische Einschätzung konservativer und invasiver Therapiemaßnahmen geriatrischer Syndrome, einschließlich Indikationsstellung sowie ggf. Durchführung interventioneller Therapieformen wie
    - Gebrechlichkeit
    - lokomotorische Probleme und Stürze
    - verzögerte Remobilität/ Immobilität
    - metabolische Instabilität einschließlich des Delirs
    - Inkontinenz
    - Dekubitus
    - kognitiv-neuropsychologische Störungen einschließlich Depression und Demenz
  • der Durchführung des geriatrischen Assessments einschließlich Testungen der Hirnleistungsfähigkeit und Untersuchungen des Verhaltens und der emotionellen Befindlichkeit mit Hilfe von Schätzskalen
  • der geriatrischen Therapie von körperlichen und seelischen Erkrankungen einschließlich der Erstellung interdisziplinärer Therapiepläne und der Verlaufskontrolle
  • den speziellen pharmakodynamischen Besonderheiten und der Dosierung von Arzneimitteln, Medikamenteninteraktionen bei Mehrfachverordnungen unter besonderer Berücksichtigung von Compliance und der Medikamentenhandhabung im höheren Lebensalter
  • der altersadäquaten Ernährung und Diätetik
  • physio- und ergotherapeutischen, prothetischen und logopädischen Maßnahmen
  • Reintegrationsmaßnahmen und Nutzung externer Hilfen und sozialer Einrichtungen zur Wiedereingliederung unter Berücksichtigung von Multimorbidität und körperlich-seelischen Wechselwirkungen
  • der Hygieneberatung
  • der Anleitung eines interdisziplinären therapeutischen Teams
  • dem gezielten Einsatz von Akuttherapie und (Früh-)Rehabilitation unter Berücksichtigung ambulanter, teilstationärer und stationärer Versorgungsangebote und der qualifizierten Überleitung
  • der Beratung bezüglich sozialmedizinischer, pflege- und betreuungsrechtlicher Fragestellungen sowie besonderer Aspekte der Heil- und Hilfsmittelverordnung
  • der Durchführung geriatrischer Konsile einschließlich Screening, geriatrischen Assessment und Festlegung eines vorläufigen Therapieziels
  • der Planung und Durchführung von strukturierter (Akut-)Diagnostik einschließlich geriatrischen Assessment bei Patienten mit
    - Sturzkrankheit
    - Hemiplegiesyndrom
    - Hirnleistungsstörung einschließlich der Differentialdiagnostik Delir, Depression und Demenz
    - Inkontinenz
    - protrahierter Remobilisation
    - Tumorerkrankungen und nicht malignen Begleiterkrankungen
    - geriatrietypischen Syndromen und/oder chronischen Schmerzen


Übergangsbestimmungen:
keine

Gezeichnet

  • PD. Dr. med. Werner Hofmann, Präsident der DGG
  • Dr. med. M. Gogol, Präsident der DGGG
  • Hon. Prof. Dr. med. D. Lüttje, Vorstandsvorsitzedner BV Geriatrie                                          

25. November 2011