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Preise und Stipendien

Margret und Paul Baltes-Preis der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie

Bewerbungsschluss ist der 31. Mai des jeweiligen (geraden) Jahres.

Seit 2000 vergibt die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie alle zwei Jahre den Margret und Paul Baltes-Preis. Der Preis ist verbunden mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro.

Die Deutsche Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie (DGGG) vergibt den "Margret-Baltes-Jungwissenschaftlerpreis für verhaltens- und sozialwissenschaftliche Forschung" – jetzt „Margret und Paul Baltes-Preis“ – an Personen, die – schon zu Beginn ihrer beruflichen Karriere – hervorragende Beiträge zur verhaltens- und sozialwissenschaftlichen gerontologischen Forschung geleistet haben.

Vergaberichtlinien

Personen, die für den Preis vorgeschlagen werden, sollten ein wissenschaftliches Werk erbracht haben, das einer Habilitation oder einer fortgeschrittenen Juniorprofessur entspricht. Sowohl Nominierungen durch andere Personen als auch Selbstbewerbungen sind möglich. Die Promotion darf in der Regel nicht weniger als fünf Jahre und nicht länger als 10 Jahre zurückliegen (entscheidend sind das Datum der Promotionsurkunde und das Datum der Preisverleihung). Der Kreis der vorzuschlagenden Personen ist nicht auf Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie beschränkt. Nominierungen aus dem europäischen Ausland sind willkommen.

Der Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Die Vergabe des Preises erfolgt auf den im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Jahreskongressen der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie. Die Empfängerin/der Empfänger des Preises wird eingeladen, auf dem jeweiligen Jahreskongress einen Vortrag (ca. 15 Minuten) zu halten.

Die Vergabekommission setzt sich zusammen aus der Präsidentin/dem Präsiden-ten der DGGG, der Vizepräsidentin/dem Vizepräsident (Past Präsident/-in), der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten (Präsident/-in elect), der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der Sektion III sowie zwei Persönlichkeiten außerhalb der DGGG, welche jeweils für vier Jahre von jenen Kommissionsmitgliedern bestimmt werden, die dem Vorstand der DGGG angehören.

Bewerbung

Vorschläge für die Preisverleihung sind jeweils bis zum 31. Mai des Vergabejahres an die Präsidentin/den Präsidenten der DGGG zu richten.

Einzureichen sind in sechsfacher Kopie:

  • ein aktueller Lebenslauf (Curriculum Vitae mit Publikationsliste)
  • drei aktuelle Veröffentlichungen
  • sowie ein aussagekräftiges Nominierungsschreiben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie e.V.

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