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Vertretungsberechtigter Vorstand ist der jeweilige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e.V. PD Dr. med. Werner Hofmann
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §5 TMG: Der jeweilige Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie e.V., nachfolgend Herausgeber genannt.
Hergestellt von medXmedia Consulting, München. August 2011.
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Multiprofessionelle Versorgung von Menschen mit Demenz
DGG NEWS
| Notfallpatienten: DGG nimmt im Deutschen Ärzteblatt Stellung |
(13.05.2013) Geeignete geriatrische Notfallpatienten nach einem entsprechenden Screening möglichst direkt in einer geriatrischen Akutstation zu versorgen, hat die DGG im Deutschen Ärzteblatt gefordert. Der DGG-Vorstand nimmt damit Stellung zu dem Artikel „Versorgung älterer Notfallpatienten: Hightouch statt Hightech“, in welchem die Autoren ebenfalls im Deutschen Ärzteblatt über die positiven Erfahrungen mit einer sogenannten Interdisziplinären Notfall- und Kurzlieger-Aufnahmestation berichten. Diese Versorgungsform soll insbesondere älterer Notfallpatienten zugutekommen. „Warum nicht direkt in die Geriatrie?“ fragt dagegen der DGG-Vorstand. |
| Rück- und Ausblick: Die DGG auf der DGIM-Jahrestagung |
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| Preise der Rolf-und-Hubertine-Schiffbauer-Stiftung 2013: Bis zum 1. Juli bewerben! |



