PM: Altersgrenzen in Wissenschaft und Gesellschaft: Präziser und situationsgerechter Umgang gefordert
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Neuigkeiten der deutschen Gesellschaft für Geriatrie | ||
8. Oktober 2024 | ||
PRESSEMELDUNG |
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Altersgrenzen in Wissenschaft und Gesellschaft: Präziser und situationsgerechter Umgang gefordert![]() Das Alter eines Menschen wird typischerweise anhand des Kalenders berechnet und dient vor allem zur Orientierung. Mit fortschreitender Lebenszeit eignet sich die Bestimmung des Alters nach Jahren allerdings immer weniger, weil soziale, psychische und auch biologische Prozesse mit unterschiedlichen und wechselnden Geschwindigkeiten ablaufen. Altersgrenzen und Alterskategorisierungen in Wissenschaft und Gesellschaft können daher auch als Stereotypisierung und Diskriminierung verstanden werden – und sind seit Langem in der Diskussion. Wie mit dieser Kontroverse präziser und situationsgerechter umgegangen werden könnte, damit setzen sich die beiden Soziologen Professorin Claudia Vogel (im Foto links) von der Hochschule Neubrandenburg und Professor Harald Künemund (im Foto rechts) von der Universität Vechta intensiv auseinander. Ihre Überlegungen haben die beiden in einer gemeinsamen Keynote beim Gerontologie- und Geriatrie-Kongress in Kassel präsentiert. Viele Altersgrenzen sind als Mindestalters- oder Höchstaltersgrenzen gesetzlich geregelt, zum Beispiel der Beginn der Schulpflicht oder der Beginn des Altersrentenbezugs. Darüber hinaus gibt es zahlreiche formell geregelte Altersgrenzen und solche, die nicht formell geregelt sind, aber konventionell Anwendung finden: „In der Gerontologie ist das beispielsweise der Beginn der Hochaltrigkeit beziehungsweise des sogenannten vierten Lebensalters. Das wird oft willkürlich bei 80 oder 85 Jahren angesetzt“, veranschaulicht Claudia Vogel. Es kommt auf die Perspektive des Lebensverlaufs anDie beiden Wissenschaftler argumentieren, dass Altersgrenzen aus der Perspektive des Lebensverlaufs betrachtet werden sollten. „Wenn etwa die Schulpflicht bei sechs Jahren oder die Wahlberechtigung bei 18 Jahren festgelegt sind, ist Gleichbehandlung gewährleistet, eine Benachteiligung einzelner Personen wird verhindert“, sagt Harald Künemund. Zudem wurde in der Keynote dafür plädiert, beispielsweise Forschungsergebnisse nicht mehr ohne konkrete Begründung nach Alter oder Altersgruppen – wie zum Beispiel 70 bis 75 Jahre – zu kategorisieren. „Stattdessen sollten die konkret interessierenden Phänomene wie beispielhaft Verwitwung, kognitiver Leistungsabbau oder Sarkopenie thematisiert werden, ohne bei deren Beobachtung und Deutung auf das kalendarische Alter zu rekurrieren“, fordert Künemund. Über Professorin Claudia Vogel und Professor Harald KünemundClaudia Vogel ist seit 2021 Professorin für Soziologie und Methoden der quantitativen Sozialforschung an der Hochschule Neubrandenburg. Von 2017 bis 2021 leitete sie den Deutschen Alterssurvey am Deutschen Zentrum für Altersfragen in Berlin. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen unter anderem Altersarmut, Engagement sowie Surveyforschung und soziale Indikatoren. Sie ist Mitglied verschiedener Expertenkommissionen wie bespielweise in der Sachverständigenkommission zum „Vierten Engagementbericht“ der Bundesregierung mit dem Schwerpunkt Zugangschancen zum freiwilligen Engagement (2023 bis 2025). Außerdem ist Claudia Vogel Vorstand der Sektion Alter(n) und Gesellschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und Mitglied zahlreicher Fachgesellschaften.
Foto: Torben Brinkema |
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Pressekontakt der DGGTorben BrinkemamedXmedia Consulting KG Nymphenburger Str. 19 80335 München Tel: +49 (0)89 / 230 69 60 79 E-Mail: presse@dggeriatrie.de |
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