Die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung unter Einbezug von Palliation und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit und Lebensqualität.
Hier finden Sie unser Verzeichnis der weiterbildungsberechtigten Geriaterinnen und Geriater, das auf den Angaben der Landesärztekammern beruht.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.
Zugangsvoraussetzungen zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung in den einzelnen Ländern:
Der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie ist in allen Bundesländern möglich. Die Zugangsvoraussetzung ist im allgemeinen eine Facharztkompetenz, einige Bundesländer schränken diese jedoch auf spezielle Facharztkompetenzen ein.
Baden-Württemberg |
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Facharztanerkennung |
Bayern |
Anerkennung als „Facharzt für Neurologie“, „Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin“, „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ (auch Anerkennung als „Facharzt für Nervenheilkunde“ nach bisherigem Recht) oder einer Facharztbezeichnung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin (auch Anerkennung als „Facharzt für Allgemeinmedizin“ nach bisherigem Recht) |
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Brandenburg |
Facharztanerkennung |
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Berlin |
Facharztanerkennung |
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Bremen |
Facharztanerkennung |
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Hamburg |
Facharztanerkennung |
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Hessen |
Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung |
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Mecklenburg-Vorpommern |
Facharztanerkennung |
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Niedersachsen |
Facharztanerkennung in den Gebieten Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharztanerkennung für Nervenheilkunde. |
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Nordrhein |
Facharztanerkennung |
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Rheinland-Pfalz |
Facharztanerkennung |
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Saarland |
Facharztanerkennung |
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Sachsen |
Facharztanerkennung |
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Sachsen-Anhalt |
Facharztanerkennung |
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Schleswig-Holstein |
Facharztanerkennung |
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Thüringen |
Facharztanerkennung |
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Westfalen-Lippe |
Facharztanerkennung |
Weiterbildungszeit:
18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2
Weiterbildungsinhalte laut Musterweiterbildungsordnung:
Diese ist der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 2018 der Bundesärztekammer entnommen.