Die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung unter Einbezug von Palliation und Rehabilitation körperlicher und seelischer Erkrankungen im biologisch fortgeschrittenen Lebensalter mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit und Lebensqualität.

Hier finden Sie unser Verzeichnis der weiterbildungsberechtigten Geriaterinnen und Geriater, das auf den Angaben der Landesärztekammern beruht.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Geriatrie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Zugangsvoraussetzungen zum Erwerb der Zusatz-Weiterbildung in den einzelnen Ländern:

Der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie ist in allen Bundesländern möglich. Die Zugangsvoraussetzung ist im allgemeinen eine Facharztkompetenz, einige Bundesländer schränken diese jedoch auf spezielle Facharztkompetenzen ein.

Baden-Württemberg

 

Facharztanerkennung

Bayern

 

Anerkennung als „Facharzt für Neurologie“, „Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin“, „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ (auch Anerkennung als „Facharzt für Nervenheilkunde“ nach bisherigem Recht) oder einer Facharztbezeichnung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin (auch Anerkennung als „Facharzt für Allgemeinmedizin“ nach bisherigem Recht)

Brandenburg

 

Facharztanerkennung

Berlin

 

Facharztanerkennung

Bremen

 

Facharztanerkennung

Hamburg

 

Facharztanerkennung

Hessen

 

Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung

Mecklenburg-Vorpommern

 

Facharztanerkennung

Niedersachsen

 

Facharztanerkennung in den Gebieten Innere Medizin und Allgemeinmedizin, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin oder Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharztanerkennung für Nervenheilkunde.

Nordrhein

 

Facharztanerkennung

Rheinland-Pfalz

 

Facharztanerkennung

Saarland

 

Facharztanerkennung

Sachsen

 

Facharztanerkennung

Sachsen-Anhalt

 

Facharztanerkennung

Schleswig-Holstein

 

Facharztanerkennung

Thüringen

 

Facharztanerkennung

Westfalen-Lippe

 

Facharztanerkennung

 

Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

Weiterbildungsinhalte laut Musterweiterbildungsordnung:

Download IconHier können sie eine Übersicht der Weiterbildungsinhalte für die Zusatz-Weiterbildung Geriatrie als PDF herunterladen.

Diese ist der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 2018 der Bundesärztekammer entnommen.