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21. März 2023

Eckpunkte festgelegt: Einheitliche Zertifizierung in der Alterstraumatologie

(21.03.2023) Die bislang unterschiedlich geprüften Zentren für Alterstraumatologie an Deutschlands Kliniken sollen bald ein einheitliches Zertifizierungsverfahren durchlaufen – darauf haben sich Vertreter aus Geriatrie und Unfallchirurgie nach einem Treffen in Münster geeinigt. Darüber hinaus soll es zur Qualitätssicherung eine gemeinsam genutzte Registerdatenbank geben, die relevante Versorgungsdaten von geriatrischen Patienten mit hüftgelenksnaher Oberschenkelfraktur erfasst. „Wir haben uns jetzt auf wichtige Eckpunkte für die gemeinsame Qualitätssicherung der Zentren, an denen ältere Patientinnen und Patienten mit Frakturen interdisziplinär chirurgisch, internistisch und geriatrisch behandelt werden, verständigt“, sagt Rainer Wirth (Foto, 4. von rechts), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG). Professor Ulrich Christoph Liener (Foto, Mitte), Leiter der Sektion Alterstraumatologie der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), ergänzt: „Ein gemeinsames Zertifizierungsverfahren ist sehr sinnvoll, es sind ja auch gemeinsame Patienten.“ 

Bisher gibt es zwei Verfahren zur Zertifizierung von Zentren für Alterstraumatologie: Eines über die DGU, welches von der Akademie der Unfallchirurgie (AUC) umgesetzt und betrieben wird, die zudem auch das „AltersTraumaRegister“ betreibt. Ein zweites Verfahren gibt es über die Gesellschaft Geri-Zert vom Bundesverband Geriatrie, welches vom Bundesverband Geriatrie (BV Geriatrie) zusammen mit der DGG betrieben wird. „Wir freuen uns sehr, dass die Eckpunkte für ein gemeinsames Zertifizierungsverfahren im Bereich der Alterstraumatologie nun feststehen. In weiteren konstruktiven Gesprächen mit den Fachgesellschaften möchten wir nun bis Ende dieses Jahres einen Anforderungskatalog erarbeiten und das Alterstraumaregister so gestalten, dass die patientenorientierte Versorgungsqualität auf einer guten Grundlage erfolgen kann“, sagt Dr. Michael Musolf (Foto, 4. von links), Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Geriatrie. 

Kliniken haben die Wahl: Bisherige Zertifizierungsstellen bleiben erhalten

Das grundlegende Ziel ist die Einführung eines neuen, gemeinsamen Verfahrens als Fortentwicklung beider bestehenden Verfahren. Der Inhalt dieses gemeinsamen Verfahrens basiert dabei auf fachlichen Überlegungen und notwendigen Kompetenzen. Das neue Verfahren regelt die fachliche Zusammenarbeit in den Zentren. Darüber hinaus werden auch die bestehenden Zertifizierungsstellen erhalten bleiben. So haben die Zentren und Kliniken in Zukunft die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen Zertifizierungsstellen für das gemeinsame Verfahren zu entscheiden. Inhaltlich und für die Umsetzung in das Zertifizierungsverfahren macht das dann keinen Unterschied mehr. „Der unfallchirurgische sowie geriatrische Part arbeiten gleichberechtigt bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Zertifizierung und des Zertifizierungsprozesses zusammen“, sagt Wirth. Alle Beteiligten haben die gleichen Rechte und Pflichten. Gemeinsam bilden sie die „Herausgebende Stelle“ des neuen Verfahrens, für das es noch ein neues Logo zu finden gilt.

AUC wird zentrale Verwaltung – Bestandsschutz für bestehende Zertifikate

Was nun folgt, ist eine fachliche Zusammenführung und Überarbeitung der Zertifizierungsverfahren zu einem neuen, gemeinsamen Anforderungskatalog. Dies soll innerhalb eines Jahres erfolgen. Alle Beteiligten erkennen das jeweils andere Verfahren mit angemessenen Übergangsregeln gegenseitig an. Die AUC wird gemeinsam von allen als zentral verwaltende Stelle für alle Kliniken beauftragt. Sie tritt als organisatorischer Vertragspartner und als Organisator auf. Die Stellung der Partner als „Herausgebende Stelle“ bleibt davon unberührt. Die Kundendaten werden stellvertretend für die beteiligten Verbände von der AUC geführt. Die Zertifikate werden unabhängig von den beteiligten Zertifizierungsunternehmen vergeben. Bestehende Zertifikate beider bisherigen Verfahren genießen bis zum Ende ihrer Laufzeit Bestandsschutz. Das neue Verfahren wird durch ein gemeinsames Gremium fachlich begleitet, in dem die Partner paritätisch vertreten sind – jeweils zwei unfallchirurgische und geriatrische Vertreter. Auch für die wirtschaftlichen Aspekte wurden schon Lösungsansätze erarbeitet: Die Zertifizierungsgesellschaften erhalten einen festen Betrag für ihren Prüfaufwand. Dieser ist für alle Gesellschaften identisch. 

Gemeinsames Register: Daten für bessere Versorgungsqualität

Einigkeit aller Beteiligten besteht auch darüber, dass das „AltersTraumaRegister“ weiter über die AUC betrieben wird und obligatorischer Teil der Zertifizierungsbedingungen sein soll. Die dort gesammelten Daten zur Verbesserung der Versorgungsqualität bleiben Eigentum der sich beteiligenden Einrichtungen. Auswertung und generelle Nutzung der Registerdaten werden von den beteiligten Partnern gemeinsam festgelegt und organisatorisch so geregelt, dass eine gleichberechtigte Beteiligung gegeben ist. Zudem soll das Register und dessen Auswertungsmöglichkeiten durch ein gemeinsames Fachgremium weiterentwickelt werden. Dieses Gremium soll auch darüber entscheiden, wie das entsprechende Reviewboard zusammengesetzt sein soll. 

 

Foto:
Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), der Akademie der Unfallchirurgie (AUC) und dem Bundesverband Geriatrie (BV-G) haben sich bei einem Treffen in Münster auf Eckpunkte für ein gemeinsames Zertifikat im Bereich der Alterstraumatologie geeinigt (v.l.): Markus Blätzinger, Dirk van den Heuvel, Professor Michael J. Raschke, Dr. Michael Musolf, Professor Ulrich Christoph Liener, Professor Rainer Wirth, Professor Joachim Windolf, Professor Hans Jürgen Heppner, Dr. Thomas Friess. Foto: privat

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