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Ärztliche Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Geriatrie in Bayern (AFGiB)

Die Ärztliche Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Geriatrie in Bayern e.V. (AFGiB e.V.) wurde am 17. Februar 1997 in Würzburg gegründet. Satzungsgemäß steht der gemeinnützige Verein allen Ärzten in Bayern offen, die überwiegend geriatrisch tätig sind. Unter den Mitgliedern finden sich Haus- und Klinikärzte, ärztliche Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und nahezu alle Chefärzte stationärer geriatrischer Einrichtungen in Bayern.

Von dieser fachlichen Kompetenz sollen nach dem Willen der AFGiB-Mitglieder letztlich geriatrische Patienten und ihre Angehörigen profitieren. Ganz im Sinne dieser Zielsetzung bietet sich die Arbeitsgemeinschaft immer dann als Gesprächs- und Projektpartner an, wenn es um Aufbau und Weiterentwicklung geriatrischer Versorgungsstrukturen in Bayern geht.

So pflegt die AFGiB den Austausch mit Kollegen angrenzender medizinisch-wissenschaftlicher Disziplinen, mit nichtärztlichen Therapeuten, Patientenvertretern und selbstverständlich auch mit Politikern, Kostenträgern und Vertretern der Wirtschaft.

Was will die AFGiB?

Grundlage der stationären Versorgungsstruktur ist der 1991 verabschiedete Bayerische Geriatrieplan, in dem diese Versorgung überwiegend an die Rehabilitation gekoppelt wird. Diese Zuordnung ist insofern berechtigt, als geriatrische Versorgung in weiten Teilen aus der Durchführung adäquater Rehabilitationsmaßnahmen besteht.

Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass rehabilitationsbedürftige Patienten ihren Therapieplatz nur auf Umwegen erreichen, denn niedergelassene Ärzte sind bisher nicht berechtigt, ihre Patienten direkt in Rehabilitationskliniken einzuweisen. Statt dessen muss in jedem Einzelfall beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Geriatrische Rehabilitations-Behandlung (GRB-Antrag) gestellt werden.

Die AFGiB will vor diesem Hintergrund dazu beitragen, die Qualität der geriatrischen Versorgung in den nächsten Jahren entscheidend zu verbessern und auch den Zugang zu ambulanten und stationären Reha-Maßnahmen zu erleichtern. Im Mittelpunkt der Anstrengungen stehen die Fort- und Weiterbildung ärztlicher und nichtärztlicher Berufsgruppen sowie das Qualitätsmanagement.

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